Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf

Die Rechtsanwaltskanzlei Maag ist eine auf Versicherungsrecht für Versicherte (Versicherungsnehmer) spezialisierte Kanzlei in Düsseldorf mit langjähriger Erfahrung im Bereich Versicherungsrecht.

 

In Düsseldorf bin ich seit mehr als 10 Jahren im Stadtteil Flingern tätig. Meine anwaltliche Dienstleistung umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung von Versicherten bzw. Versicherungsnehmern.

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VERSPROCHEN

 

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, geht dabei meist davon aus, sich umfassend gegen ein bestimmtes Risiko versichert zu haben. Nicht selten werden Versicherungen mit „Rundumschutz“ oder „Rundum Sorglos – Schutz“ beworben und Versicherungsnehmern (Versicherten) gegenüber der Eindruck erweckt, mit der abgeschlossenen Versicherung bestmöglich abgesichert zu sein.

 

Während die Versicherung / der Versicherer insbes. in der Personenversicherung wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder der
privaten Krankenversicherung (KV) großen Wert darauf legen, im Vorfeld Risiken möglichst genau einschätzen zu können, ist der Versicherungsnehmer darauf angewiesen, dass er beim Abschluss der Versicherung gut beraten wird, weil er mit den Besonderheiten der jeweiligen Versicherung nicht vertraut ist. Nicht immer „passt“ die Versicherung zu dem Bedürfnis des Versicherungsnehmers. Manchmal ist diesem auch nicht klar, welches konkrete Risiko die Versicherung überhaupt abdecken soll.

GEBROCHEN

 

Tritt ein Schaden oder Versicherungsfall ein, erweist sich dies meist als Nagelprobe für den Versicherungsnehmer: Reguliert die Versicherung den ihr gemeldeten Schaden nun tatsächlich – oder lehnt sie die Erbringung von Leistungen ab?

 

In Anbetracht von über 50 Millionen Schadensfällen pro Jahr stellt sich diese Frage sehr häufig. Hier soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass Versicherungen generell ihr Leistungsversprechen brechen oder Leistungen an ihre Versicherungsnehmer / Versicherten systematisch verweigern würden. Ob und wieviel die Versicherung im Schadens-/ Versicherungsfall zahlen muss, prüft diese in der Regel genau, was der Versicherte / Versicherungsnehmer nicht selten als besonders frustrierend empfindet.

 

Er befindet sich in einer Situation, in der er fest mit der Hilfe der Versicherung gerechnet hat und erfährt nun etwa, dass der Erbringung von Leistungen Hindernisse entgegenstehen sollen. Die Begründung des Versicherers ist für Laien meist unverständlich, weil er sich Fachbegriffen (wie Obliegenheiten, Risikoausschlüssen o. ä.) ausgesetzt sieht, mit denen er nichts anfangen kann.

 

GELÖST

 

Versicherungsrecht ist Verbraucherrecht. Spätestens seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der moderne Verbraucherschutz im Versicherungsrecht fest verankert. Während sich in anderen vom Verbraucherschutz geprägten Rechtsgebieten, wie etwa im Miet- oder Arbeitsrecht, die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass der Verbraucher (Mieter oder Arbeitnehmer) in seiner vermeintlich schwächeren Position gleichwohl starken rechtlichen Schutz erfährt, fürchten Versicherungsnehmer (Versicherte) nicht selten den „Goliat“ zu sehr.

 

Zwar lässt sich sicher nicht jeder versicherungsrechtliche Fall zu Gunsten des Versicherungsnehmers lösen, doch bietet eine qualifizierte Beratung Versicherten die Möglichkeit, Entscheidungen des Versicherers kritisch zu prüfen und Durchsetzungsmöglichkeiten zu erkennen. Dies kann zum Einlenken – und sei es auch nur teilweise – des Versicherers führen, der plötzlich ein Gegengewicht auf Seiten des Versicherten spürt.