GEBROCHEN
Tritt ein Schaden oder Versicherungsfall ein, erweist sich dies meist als Nagelprobe für den Versicherungsnehmer: Reguliert die Versicherung den ihr gemeldeten Schaden nun tatsächlich – oder lehnt sie die Erbringung von Leistungen ab?
In Anbetracht von über 50 Millionen Schadensfällen pro Jahr stellt sich diese Frage sehr häufig. Hier soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass Versicherungen generell ihr Leistungsversprechen brechen oder Leistungen an ihre Versicherungsnehmer / Versicherten systematisch verweigern würden. Ob und wieviel die Versicherung im Schadens-/ Versicherungsfall zahlen muss, prüft diese in der Regel genau, was der Versicherte / Versicherungsnehmer nicht selten als besonders frustrierend empfindet.
Er befindet sich in einer Situation, in der er fest mit der Hilfe der Versicherung gerechnet hat und erfährt nun etwa, dass der Erbringung von Leistungen Hindernisse entgegenstehen sollen. Die Begründung des Versicherers ist für Laien meist unverständlich, weil er sich Fachbegriffen (wie Obliegenheiten, Risikoausschlüssen o. ä.) ausgesetzt sieht, mit denen er nichts anfangen kann.